Artenschutz

Der Artenschutz ist im Rahmen von Eingriffsplanungen und Projektgenehmigungen von großer Bedeutung und stellt einen besonderen Schwerpunkt unseres Büros dar. So gelten die artenschutzrechtlichen Verbote für besonders und streng geschützte Arten bei allen Vorhaben stets direkt und unmittelbar. Dies erfordert fundierte Artenschutzbeiträge für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) mit Formulierung von wirksamen Maßnahmen zur konfliktarmen Umsetzung von Projekten.