Bauleitplanung

Die Bauleitplanung erfolgt zweistufig durch den vorbereitenden Flächennutzungsplan (F-Plan) und wird verbindlich durch den Bebauungsplan (B-Plan). Die daraus resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind möglichst zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen oder zu kompensieren. Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Bauleitplanung werden von uns landschaftspflegerische Fachbeiträge mit Eingriffsbilanzierung und Kompensationsplanung angefertigt und regelmäßig vollständige Umweltberichte in Abstimmung mit allen Beteiligten verfasst.