Biologische Baubegleitung

Der spezielle Artenschutz gebietet den Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Vor Eingriffen werden daher von uns Kontrollen von Gebäuden und Gehölzen zum Ausschluss von Verbotstatbeständen durchgeführt.
 
Zum Schutz von streng geschützten Arten im Zuge von Eingriffsvorhaben werden von uns während der Bauphase Maßnahmen geplant und durchgeführt, damit durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Verstöße ausgelöst werden. Diese Maßnahmen umfassen z.B. Planung, Bau und Betreuung von Leiteinrichtungen für Amphibien.